3 x 1 Tipp gegen Baumängel

Was beim Hausbau so passiert
Baumängel und Bauherren

Es gibt vieles bei einem Bauvorhaben zu berücksichtigen und zu überwachen. Kein Bau entsteht ohne kleinere und größere Baumängel. Kein Bau klappt in der Regel reibungslos. Bauten entstehen immer mal wieder mit verdeckten Mängeln. Das ist zumindest meine Meinung und entstand nach meinen Erfahrungen. Es gibt aber 3 Punkte beim Hausbau, bei denen Bauherren besonders sorgfältig und vorausschauend sein sollten. Sofern Sie diese 3 Punkte einhalten, sind Sie bestens rechtlich vorbereitet, wenn es um die Beanstandung von Mängeln geht. Nachfolgend erläutere ich die 3×1 Tipp zur Vermeidung zukünftiger Probleme.

Tipp 1: Fotos von der Baustelle

Die meisten Bauherren machen Fotos von der Baustelle. Der Zeitraum zwischen den Fotossessions beträgt oft mehr als 2 Tage. In der Zwischenzeit haben die Handwerker ihre Arbeit weiter geleistet. Schnell ist dann ein Gewerk beendet. Irgendwann erscheine dann ich als Bausachverständiger und begutachte das Gesehene. Leider sind dann viele baukonstruktive Schritte nicht mehr erkennbar. Nur das Endresultat ist sichtbar. Sicherlich ist auch das oft nicht fachgerecht ausgeführt, aber was sich unterhalb der fertigen Konstruktion verbirgt, bleibt verborgen. Aus diesem Grund rate ich Bauherren, als Tipp 1, immer wieder so viel Fotos wie möglich zu machen. Am besten fotografiert man täglich und öfter die baulichen Veränderungen. Im Idealfall macht man auch Detailaufnahmen. Je besser das Bauvorhaben und die einzelnen Bauabschnitte fotografisch dokumentiert wurden, desto besser ist alles im Nachhinein Baumängel baufachlich zu bewerten und nachzuvollziehen. Auch sind die rechtlichen Sicherheiten dann um einiges höher.

Tipp 2: Absprachen bei Baumängeln

Immer wieder sprechen die Bauherren mit den Handwerkern und den Bauleitern. Öfters werden dabei auch Änderungen und Baumängel besprochen. Nicht selten treffen dann die Beteiligten Absprachen. Später dann stellen die Bauherren fest, dass diese Absprachen von Seiten der Handwerker und dem Auftragnehmer nicht eingehalten wurden. Dann ist es oft zu spät um korrigierend einzugreifen. Rechtlich sind dann die Bauherren auch wesentlich schlechter gestellt. Mündliche Absprachen zählen vor Gericht nur dann etwas, wenn entsprechend Zeugen vorhanden sind, die dann auch als solche vom Gericht akzeptiert werden. Dringend anzuraten, als Tipp 2, ist es immer jegliche mündlichen Absprachen noch einmal schriftlich festzuhalten und allen Beteiligten zukommen zu lassen. Jede Partei hat dann die Möglichkeit des Einspruchs oder akzeptiert die schriftliche Vereinbarung stillschweigend. Mein Rat: Treffen Sie Absprachen am Bau nurr schriftlich!

Tipp 3: Bezahlung von Leistungen

Erst heute habe ich wieder erlebt, wie ein Bauherr einen Mangel feststellte und mich um meine Meinung dazu bat. Ich konnte bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen Baumangel handelt. Jetzt besteht die Möglichkeit diesen Mangel anzuzeigen, bzw. dem Auftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen und um Behebung aufzufordern. So sollte es auch sein.
Dieser Ablauf ist aber nur dann möglich, wenn die Bezahlung für die geleistete Arbeit korrekt erfolgt, d.h. bei Vorlage einer entsprechenden Rechnung durch den Auftragnehmer. Glaubt man Geld sparen zu können in dem man einen Betrag ohne Rechnung und bar bezahlt mag das vielleicht erst einmal so stimmen. Rechtlich ist das jedoch strafbar und im Mangelfall eine böse Falle. Es besteht keinerlei Anspruch auf Mangelbeseitigung, wenn man ohne Rechnung agiert hat. Streng genommen wurde die Leistung ja gar nicht geleistet. Mein Rat und Tipp 3: Bezahlen Sie immer auf Rechnung! Es ist im Streitfall ein Muss.

Veröffentlicht von Thomas Rauer

Dipl.-Ing. Fachrichtung Architektur, Bausachverständiger

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