Wertermittlung|von|Immobilien

Gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV führe ich die Wertermittlung|von|Immobilien durch den Verkehrswert Ihrer Immobilie, insbesondere von Wohnimmobilien, durch.

Aufgabe

In der Regel werde ich von Hausbesitzern oder Erbgemeinschaften gebeten ein Immobillienwertgutachten zur erstellen. Inhalt dieses Immobilienwertgutachtens ist die Wertermittlung von Immobilien, sprich die Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie. Oft geht es dabei um die Aufteilung des Erbanteils oder auch um einen Verkauf der Immobilie.

Ablauf der Wertermittlung|von|Immobilien

Zur Wertermittlung von Immobilien wird zunächst ein Begutachtungstermin vereinbart. Zweck dieses Termins ist u.a. die baukonstruktive Begutachtung der Immobile um den baukonstruktiven Zustand beurteilen zu können. Daneben wird auch die Lage des Objektes in die Gemsamtbeurteilung miteinbezogen. Nach dem Begutachtungstermin wird in den nächsten Tagen eine rechnerische Ermittlung des Verkehrswertes durchgeführt. Die gewonnenen Daten und Eindrücke aus dem Begutachtungstermin bilden dabei eine wesentliche Grundlage. Zum guten Schluss erhalten meine Klienten ein ausführliches Immobilienwertgutachten.

Grundlagen

Neben den Ergebnissen aus dem Begutachtungstermin benötige ich für die Wertermittlung|von|Immobilien auch objektbezogene Unterlagen. Aus diesen muss das Ursprungsbaujahr der Immobilie hervorgehen, wie auch die Maße des Objekts zur Ermittlung der Bruttogeschossflächen. Dazu benötige ich Angaben zur eventuellen Modernisierungs-und Sanierungsmaßnahmen, wann und in welchem Umfang diese durchgeführt wurden. Auch eine korrekte Angabe der Grundstücksgröße wird ebenso benötigt.

Leistungsumfang der Wertermittlung|von|Immobilien

Ergebnis der Wertermittlung|von||Immobilien ist ein Verkehrswertgutachten nach Abschnitt 3 des ImmoWertV dem sogenannten Sachwertverfahren. Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie aus dem Bodenwert ermittelt. Umfang der Wertermittlung von Immobilien ist keine Ertragswertermittlung wie sie zum Beispiel bei Vermietungsobjekten benötigt wird. Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich Wohnimmobilien.

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