AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen Auftraggeber (männlich oder weiblich, nachfolgend Auftraggeber genannt) und Auftragnehmer (Dipl.-Ing. Thomas Rauer)

Auftragnehmer:

Dipl.-Ing. Thomas Rauer, Erhard-Behl-Str.8, 69168 Wiesloch

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Auftragserteilung, Fristen, Bedingungen, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten:

– Die Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt immer vorab ausschließlich schriftlich zustande, in dem der Auftraggeber diesen schriftlich per E-Mail beauftragt und der Auftragnehmer diesen schriftlich, ebenfalls per E-Mail, bestätigt. Eine rein telefonische Auftrags- und Terminvereinbarung ist für beide Seiten nicht bindend.

– Der Auftragnehmer bestätigt die Auftragserteilung ebenfalls per E-Mail und per Terminbestätigung.

– Der Umfang der vereinbarten Leistung geht aus der Auftrags- bzw. Terminbestätigung hervor.

– Sollte sich der Umfang der Leistung vor Ort anders ergeben und vereinbart werden, ist dieses evtl. mit entsprechenden Zusatzkosten, zu Lasten des Auftraggebers, verbunden. Es kann sich jedoch auch eine Kostenreduktion ergeben, je nach Leistungsumfang. Der Auftraggeber verpflichtet sich einen höheren und zusätzlichen Leistungsumfang vorab dem Auftragnehmer in angemessener Frist anzuzeigen und auf Umsetzbarkeit anzufragen.

– Bei vereinbarten Leistungen mit mündlichem Bericht vor Ort ist die vereinbarte Leistung vom Auftragnehmer nach Terminbeendigung erfüllt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung der Leistung in voller Höhe und gemäß Preisliste. Die Zusendung der Rechnung erfolgt per E-Mail, frühestens 1 Tag nach Erfüllung der vereinbarten Leistung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

– Bei vereinbarten Leistungen mit anschließendem schriftlichen Bericht oder schriftlicher Ausarbeitung (Begutachtungen mit schriftlichem Bericht, Bauabnahmen/Baubegleitungen mit schriftlichem Bericht, Verkehrswertermittlungen, Beweissicherungen) beginnt der Auftragnehmer mit diesem erst nach Eingang eines Teils des vorgegebenen Honorars auf das Girokonto des Auftagnehmers. Der Teilbetrag wird innerhalb 7 Tagen fällig. Die 7-Tages-Frist beginnt erst nach erfolgter Rechnungsstellung und Zusendung an den Auftraggeber per E-Mail. Der in Rechnung gestellte Teilbetrag beträgt stets 245 Euro zzgl. der Anfahrtskosten, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Der Restbetrag wird erst nach Versand (per E-Mail an der Auftraggeber) des schriftlichen Berichts/des Gutachtens und der 2. Rechnung, innerhalb von 7 Werktagen fällig.

– Schriftliche Berichte und Gutachten werden vom Auftragnehmer in der Regel ca. 14-21 Werktage nach Erhalt des Teilbetrages an den Auftraggeber versandt. Der Versand erfolgt stets per E-Mail. Dieser Zeitraum kann sich aufgrund Erkrankung des Auftragnehmers, gesetzlichen Feiertagen, Urlaubszeiten oder aus Gründen höherer Gewalt evtl. verlängern. Hierüber erhält der Auftraggeber dann zeitnah und schnellstmöglich Kenntnis.

– Ein grundsätzlicher Anspruch des Auftraggebers auf Beurteilungen, in dem schriftlichen Bericht, zugunsten oder zum Vorteil des Aufttraggebers, besteht nicht. Der schriftliche Begutachtungsbericht erfolgt stets fachlich neutral nach objektiven und fachlich erforderlichen Kriterien, schließt sämtliche aus der Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse (optische, wie technische) mit ein und wird in diesem Bericht entsprechend wiedergegeben.

– Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Haftung für Arbeiten, die von anderen Personen oder Firmen ausgeführt wurden. Dieses gilt insbesondere für Aufträge die die Begleitung von Bauvorhaben betrifft.

– Der Auftragnehmer haftet nicht für nach Abschluss seiner Leistungen entstehende Schäden oder Mängel, soweit diese nicht ausschließlich auf eine mangelhafte Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bleiben unberührt.

Zum Zwecke von Baubegleitungen durch den Auftragnehmer ist es erforderlich, dass dieser ungehindert (auch zeitlich tagsüber) Zugang zu dem Bauvorhaben erhält, bei dem er die Baubegleitung durchführen soll. Die Baustelle/das Bauvorhaben ist entsprechend technisch so zu sichern, dass eine Begehung gefahrlos möglich ist.

– Eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist bis 24 Stunden vor Begutachtungstermin, schriftlich per E-Mail an den Auftragnehmer, vorzunehmen. Kosten an den Auftraggeber entstehen dann keine. Erfolgt die Stornierung kurzfristiger, unabhängig aus welchem Grund, wird eine Leistungsausfallentschädigung in Höhe von 50 Euro inkl. der gesetztlichen Mehrwertsteuer von 19%, vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und nach Rechnungsversand innerhalb 7 Tagen fällig.

– Eine Stornierung des vereinbarten Auftrages kann auch einseitig erfolgen, wenn z.B. der Auftragnehmer längerfristig erkrankt ist oder sich die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, ein- oder beiderseitig, als für den Auftrag nicht förderlich darstellt.

– Kann die vereinbarte Leistung von Seiten des Auftragnehmers nicht durchgeführt werden, weil er trotz vorab bestätigter Terminvereinbarung am vereinbarten Ort niemanden antrifft. Oder kann die vereinbarte Leistung von Seiten des Auftragnehmers nicht durchgeführt werden, weil er trotz vorab bestätigter Terminvereinbarung am vereinbarten Ort keinen Zutritt zu der zu begutachtenden Immobilie erhält bzw. aus anderen Gründen die vereinbarte Leistung für ihn zur Durchführung nicht ermöglicht wird, besteht von Seiten des Auftragnehmers dennoch ein Anspruch auf das für den Leistungsumfang vereinbarte und bekannte Honorar.

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– Es gilt die aktuelle Preisliste, die auch auf der Internetseite zum Abruf und zur Einsicht bereit steht. Das aktuelle Exemplar erhält der Auftraggeber mit der schriftlichen Auftragsbestätigung als Anhang.

Wiesloch, der 20.Mai 2026