Baukonstruktive Beweissicherung

Baukonstruktive Beweissicherung

Als Bausachverständiger werde ich immer mal wieder für eine baukonstruktive Beweissicherung hinzugezogen. Mein Einzugsgebiet ist dabei in vorrangig der Rhein Neckar Kreis.

Auftragsvarianten

Bei der Beweissicherung geht es zum Beispiel um Immobilien in deren unmittelbarer Nachbarschaft gebaut werden soll. In anderen Fällen geht es um Häuser, in deren unmittelbarer Nachbarschaft ein Haus abgerissen werden soll. Wieder in anderen Fällen geht es um Immobilien, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu Bestandsgebäuden errichtet werden sollen.

Aufgaben der baukonstruktiven Beweissicherung

Bei der baukonstruktiven Beweissicherung wird in erster Linie der Bestand dokumentarisch gesichert. Hierbei geht es darum zu dokumentieren in welchen baukonstruktiven Zustand das Bestandsgebäude befindet bevor mit den nachbarschaftlichen Bauaktivitäten begonnen wird.

Ziel der Beweissicherung

Ziel der baukonstruktiven Beweissicherung ist es einen Nachweis zu haben, wenn baukonstruktive Schäden am Bestandsgebäude aufgrund der nachbarschaftlichen Bauaktivitäten entstehen sollten.

Ablauf bei einer baukonstruktiven Beweissicherung

Bei dem Beweissicherungstermin wird der baukonstruktive Zustand vom Bestandsgebäude, von Außen und Innen, per Fotoaufnahmen dokumentiert.
Besonderes Augenmerk wird dabei auf schon vorhandene baukonstruktive Schäden gelegt. Das können zum Beispiel Rissbildungen an Innen- und Außenwänden sein.

Dokumentation

Die fotografischen Aufnahmen werden in einer Datei gesichert und verbleiben bis Beendigung der nachbarschaftlichen Bauaktivitäten beim Bausachverständigen und dem Auftraggeber.

Bericht

Nach erfolgter Dokumentation der baukonstruktiven Beweissicherung wird zudem ein Beweissicherungsbericht erstellt, der den aktuellen baukonstruktiven Zustand des gesicherten Objektes näher beschreibt. Hier fließen die erstellten Fotografien mit ein. Der Beweissicherungsbericht wird dem Auftraggeber in Kopie per E-Mail im pdf-Format zugesandt. Wie dieser den Bericht verwendet bleibt ihm bzw. ihr überlassen. Nach Beendigung der nachbarschaftlichen Bauaktivitäten ist es dem Auftraggeber freigestellt, ob eine baukonstruktive Nachprüfung am gesicherten Objekt erfolgen soll. Für eine Nachprüfung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Eine Nachprüfung ist immer anzuraten, auch wenn augenscheinlich keine baukonstruktiven Schäden am Bestandsgebäude entstanden sind. Sollten Schäden entstanden sein hat der Auftraggeber nun die Möglichkeit das Ergebnis auch zu rechtlichen Zwecken zu nutzen. Bei entstandenen Schäden ist es wichtig zu ermitteln wie diese behoben werden können und in welchem finanziellen Umfang mit der Beseitigung der Schäden zu rechnen ist.

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