Darum|eIn|Bausachverständiger und Immobiliengutachter ist die richtige Aussage weil dieser eine große Unterstützung sein kann.
Warum einen Bausachverständiger, Immobiliengutachter oder Baugutachter beauftragen?
Ob Hauskauf oder Hausbau, ein Bausachverständiger, Immobilengutachter oder Baugutachter hilft in erster Linie Baumängel aufzudecken. Diese Mängel können baukonstruktiver, aber auch schon vertraglicher Art sein. Als Laie erkennt man in der Regel nicht wo die Fehler verborgen sind. Vor dem Hausbau stellen sich die Unternehmen, durch ihre Verkäufer, immer als “besser” und “richtig gut” dar. Während des Hausbaus sieht es nicht selten anders aus. Grund dafür sind die am Bau beteiligten Personen. Aber auch beim Kauf eines Altbaus sind viele Mängel so nicht für Laien erkennbar. In jedem Fall kann hier ein Bausachverständiger eine große Unterstützung sein. Letztendlich geht es immer um viel Geld, Ihr Geld!
Was kostet ein Bausachverständiger und Baugutachter?
Die Kosten gestalten sich hier immer sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung. Auch der Leistungsumfang variiert. Es kommt auch auf die Größe des Unternehmens an bei dem Sie einen Bausachverständigen oder Baugutachter beauftragen. Ist das Unternehmen groß und hat viele Mitarbeiter muss es auch mehr verlangen. Die Kosten variieren somit auch sicher mit der Anzahl der Mitarbeiter, die Sie praktisch mitbezahlen. Ein Einzelunternehmen, vielleicht auch eines das als Kleinunternehmen arbeitet, kann die finanziell günstigste Variante sein.
Wann buchen?
Einen Bausachverständigen oder Baugutachter sollten Sie immer sehr frühzeitig buchen. Beim Hausbau macht es Sinn diesen schon in die Planung und Suche mit einzubinden. Später kann er Sie dann beim Bau weiter unterstützen. So vermeidet man viele eventuelle Fehler. Beim Hauskauf geht es zumeist seh kurzfristig zu, je nachdem wie groß die Bewerberzahl für die Immobilie ist. Auch muss ja der Makler und/oder der Verkäufer einer Begutachtung durch einen Baugutachter oder Bausachverständiger zustimmen. Erfolgt hier keine Zustimmung ist berechtigter Weise Vorsicht eingesagt.
Ob ich Ihre Unterstützung sein kann? Hier finden Sie die Antwort.